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Es wird darauf
hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Rechtsmittel,
Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt
erforderlich.
Insbesondere können Widersprüche
gegen Verwaltungsakte nach wie vor nur in schriftlicher Form auf dem üblichen
Postweg wirksam eingelegt werden.
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