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Wahlen 2024

Alles zum Thema Wahlen finden Sie hier:
www.gemeinde-heidesee.de/verwaltung-und-politik/wahlen

Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

Die Antragsstellung muss in der Regel persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald erfolgen. Bestimmte Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis können auch im Einwohnermeldeamt (mit Termin) der Gemeinde Heidesee abgegeben werden.

Dies betrifft folgende Führerscheinklassen: B, BE, L, T, AM, A1, A2, A (Führerschein mit 17 separat)

Alle anderen Anträge, wie z.B. Erweiterungsanträge auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Abgabe im Einwohnermeldeamt

Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis werden ab dem 01.09.2023 nur noch mit vorheriger Buchung eines Termins durch das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Heidesee angenommen.

Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen und es ist ein erneuter Termin zu vereinbaren.

Termine können nur für die Sprechzeiten am Dienstag oder Freitag gebucht werden.

Hier geht es zum Online-Termin-Kalender.

Abgabe im Straßenverkehrsamt

Alle oben genannten Anträge können bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landkreis Dahme-Spreewald während der Sprechzeiten eingereicht werden.

Hier sind aktuell keine Termine erforderlich, jedoch kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen.

Achten Sie auch hier auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Öffnungszeiten

Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Weinbergstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
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Welche Antragsunterlagen sind bei Abgabe im Einwohnermeldeamt erforderlich?

Beantragung der Klassen B, BE, L, T, AM, A1, A2, A (Führerschein mit 17 separat):

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (erhalten Sie vorab in Ihrer Fahrschule/beim Einwohnermeldeamt/bei der Fahrerlaubnisbehörde)
    • inkl. Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
      • Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle
      • Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist) - Original und Kopie
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (Original, mind. 9 Unterrichtsstunden, keine Onlinekurse)
  • Achtung bei Begleiteten Fahren ab 17:
    • Für jede Begleitperson ein Formular  "Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" (erhalten Sie vorab in Ihrer Fahrschule/beim Einwohnermeldeamt/bei der Fahrerlaubnisbehörde)
      • Personalien und Unterschrift der Begleitperson
      • Kopie des Personalausweises der Begleitperson
      • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Zahlung der Gebühr im Einwohnermeldeamt (Bar oder EC)
    • Gebühr richtet sich nach dem individuellen Inhalt Ihres Antrages
    • Achtung: Zusätzlich die Bearbeitungsgebühr der Gemeinde bei Abgabe im Einwohnermeldeamt
    • Bei Beantragung mehrerer Klassen entstehen ggf. zusätzliche Kosten
    • Bsp. 1: Erstantrag mit Probe, Klasse B = 49,80 Euro
    • Bsp. 2: Erstantrag ab 17 Jahre mit Probe, 2 Begleitpersonen, Klasse B = 64,80 Euro

Unterlagen für Erweiterungsanträge auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

Weitere Informationen zur Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Fahrerlaubnisbehörde.